Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hinweis zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen:

§ 1 Geltungsbereich

(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Teilnahme an Veranstaltungen, die von Construct im Rahmen der Fort- und Weiterbildungen angeboten werden.

(2) Soweit diese Teilnahmebedingungen keine anderweitige Regelung treffen, gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen – der/die Teilnehmer*in haben keine Gültigkeit.

§ 2 Vertragsabschluss

Die Anmeldung zu einer Weiterbildung erfolgt über den Abschluss eines Weiterbildungsvertrages. Eine verbindliche Anmeldung ist erfüllt, wenn der Vertrag unterzeichnet im Institut vorliegt und die Anmeldegebühr überwiesen worden ist.

Zur Annahme des Vertrages bedarf es einer ausdrücklichen schriftlichen Annahmebestätigung durch Construct.
 

Zur Anmeldung an Fortbildungen bedarf es einer schriftlichen Anfrage des Teilnehmers und einer Anmeldebestätigung.

§ 3 Anzahl der Teilnehmer/innen

(1) Die Anzahl der Teilnehmer*innen ist begrenzt. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Sollte eine Teilnahme wegen Überbelegung nicht möglich sein, erhält der/die Teilnehmer*in unverzüglich eine Benachrichtigung.

(2) Construct hat das Recht einen angekündigten Termin bei Vorliegen dringender Gründe abzusagen. Es liegt dann in der Verantwortung des Instituts die Teilnehmer*innen rechtzeitig zu informieren und einen adäquaten Ersatztermin zu benennen.
 
(3) Construct hat das Recht einen angekündigten Termin zu verschieben, sollten für eine Fortbildung weniger als 5 Teilnehmer angemeldet sein.

Construct hat das Recht, bei zu geringer Teilnahme den Kurs zu verschieben. Sollte der Kurs überhaupt nicht zustande kommen,  erhalten die Teilnehmer*innen die bereits gezahlten Gebühren im vollen Umfang zurück. Ein weitergehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

§ 4 Entgelte, Zahlungsmodalitäten

Es gelten die jeweils in der Rechnung festgelegten Zahlungsmodalitäten. Die Rechnung wird circa. 4 Wochen vor Beginn der Veranstaltung an den Teilnehmer versandt und ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen.

Ein Anspruch auf Erstattung von Kursgebühren wegen Fehlzeiten der Teilnehmer*in oder sonstiger Ausfallzeiten bzw. nicht Inanspruchnahme des Weiterbildungsangebotes besteht nicht.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Weiterbildungsvertrages

Der/die Teilnehmer*in und der Veranstalter haben das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Abschluss des Vertrages von diesem zurückzutreten.

Der Vertrag ist von beiden Vertragspartnern jeweils zum Halbjahr mit einer Frist von 6 Wochen kündbar. Die Kündigung kann ohne Angabe von Gründen schriftlich erfolgen. Kündigt der/die Teilnehmer*in, so müssen die Raten bis zur Mitte des Weiterbildungsjahres weiter entrichtet werden.

Sollte sich die Teilnehmerzahl unter 8 TN reduzieren, muss sich Construct nicht mehr an die verabredeten Veranstaltungstermine halten und darf die Weiterbildung neu organisieren.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt von den vorgenannten Regelungen unberührt. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Pflichten des/der Teilnehmenden

Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich, an den Seminaren, den Supervisionsveranstaltungen und Peergruppentreffen regelmäßig teilzunehmen und mitzuarbeiten. Der/die Teilnehmer*in verpflichtet sich, an der Sicherung des Weiterbildungsziels mitzuwirken.

In besonderen Fällen behält sich die Kursleitung das Recht vor, eine/n Teilnehmer*in ohne Erstattung der gezahlten Gebühren auszuschließen, wenn durch das Verhalten des/der Teilnehmers/Teilnehmerin die ordnungsgemäße Durchführung der Weiterbildung (Seminare/Supervisionen) gefährdet ist. Eine Grundlage dafür sind die Ethikrichtlinien der Systemischen Gesellschaft und die vertraglichen Absprachen.

§ 7 Pflichten des Instituts

Das Institut verpflichtet sich die systemischen Weiterbildungen und die systemischen Fortbildungen gemäß den Richtlinien der Systemischen Gesellschaft durchzuführen.

§ 8 Termin-/Programmänderungen

Bei zu geringer Teilnehmerzahl kann Construct einzelne Veranstaltungen innerhalb eines Weiter- oder Fortbildungsprogramms verschieben oder – unter Beachtung der Höchstteilnehmerzahl – mit inhaltlich gleichen Veranstaltungen zusammenlegen. Dasselbe gilt bei einem kurzfristigen, nicht von Construct verschuldeten Ausfall der Lehrtherapeut*innen sondern auch Dozent*innen. In diesem Fall ist Construct auch berechtigt, eine/n andere/n Referenten/Referentin mit vergleichbarer Qualifikation einzusetzen oder es wird nach Absprache mit den Teilnehmern/Teilnehmerinnen ein Ersatztermin gefunden. Construct hat das Recht, die Inhalte vor oder während der Weiterbildung zu verändern.

§ 9 Überlassene Unterlagen

Durch die von Construct im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellte oder überlassene Unterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung  weder reproduziert noch unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe verwendet werden. Bei Zuwiderhandlungen behält sich Construct die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

§ 10 Gewährleistung

Die Veranstaltungen werden von qualifizierten Lehrenden sorgfältig vorbereitet und durchgeführt. Construct übernimmt keine Gewährleistung für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit in Bezug auf die Seminarunterlagen und die Durchführung der Veranstaltung. Ansonsten gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

 § 11 Haftung /Haftungsausschluss

(1) Construct haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der/die Teilnehmer*in Schadensersatzansprüche geltend macht, die durch ein von Construct zuzurechnendem vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten – auch von Erfüllungsgehilfen – beruhen. Soweit keine vorsätzliche Rechtsverletzung vorliegt, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(2) Construct haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – auch durch Erfüllungsgehilfen. In diesem Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt ebenso wie eine mögliche Haftung nach Produkthaftungsgesetz unberührt.

(4) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

Haftungsausschluss

a) bei Unfall, Diebstahl und anderen Schadensfällen wird keine Haftung seitens der Kursleitung bzw. der Veranstalter  übernommen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und ist nur möglich, wenn aus Sicht des/r Teilnehmenden keine gesundheitlichen Risiken bestehen. Bei gesundheitlichen Bedenken ist ein ärztlicher Rat einzuholen. Sollte trotz gesundheitlicher Bedenken eine Teilnahme erfolgen, geschieht dies in völliger Eigenhaftung seitens des/r Teilnehmers/Teilnehmerin.

b) Der Veranstalter bzw. die Kursleitung übernimmt keinerlei Verantwortung oder Haftung für entstehende Schäden oder gesundheitlicher Verschlimmerung. Die Kursleitung ist über bestehende Risiken zu informieren und aufzuklären. In diesem Fall ist der Kursleitung vorbehalten, den/die Teilnehmer/in weiter zu unterrichten. Auf keinen Fall und in keiner Weise jedoch führt eine Mitteilung der gesundheitlichen Risiken seitens des/ Teilnehmers/Teilnehmerin zur Haftungsübernahme seitens der Kursleitung oder des Veranstalters.

c) für Druck- und Schreibfehler in Flyern, Programmen u. ä. wird keine Haftung übernommen. Irrtümer und Fehler vorbehalten.

§ 12 Angaben des/r Teilnehmenden/Datenschutz

Die Teilnehmer*innen werden darauf hingewiesen, dass die erhobenen Daten von Construct in maschinenlesbarer Form gespeichert und im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeitet werden. Construct gewährleistet die vertrauliche Behandlung dieser Daten. Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Kunde/Kundin mit der Speicherung der Daten einverstanden. Der/die Teilnehmer*in ist jederzeit berechtigt, eigene Daten einzusehen und ggf. Angaben zu verändern beziehungsweise löschen zu lassen. Die Teilnehmer/innen sind verpflichtet sich, über die während der Weiterbildung in Fallgesprächen und Fallbearbeitungen bekannt werdenden persönlichen Daten stillzuschweigen. Dem/der Teilnehmer*in ist bekannt, dass eine Zuwiderhandlung strafrechtliche Konsequenzen hat.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Soweit in diesen Teilnahmebedingungen die Schriftform vorgesehen ist, entspricht auch die Versendung einer E-Mail oder eines Telefaxes dieser Schriftform.

(2) Für alle Rechtsbeziehungen, die sich aus der Anmeldung zur Teilnahme an Veranstaltungen, die von Construct im Rahmen der Fort- und Weiterbildung angeboten werden, ergeben, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Vertragssprache ist Deutsch.

(4) Gerichtsstand ist Köln, soweit gesetzlich zulässig.

(5) Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder anfechtbar sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.

§ 14 Widerrufbelehrung /Widerrufsrecht

Der/die Teilnehmer*in kann seine/ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Construct
Systemisches Institut & Praxis GbR
Katharina Prünte, Lothar Prünte und Leo Schilling

Olpener Straße 544
51109 Köln